Allgemeine Geschäftsbedingungen


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K-20 sound & light, Bietigheim-Bissingen

1.ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und K-20 sound & light abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch K-20 sound & light zum Gegenstand hat. Die Angestellten der K-20 sound & light sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.
Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden K-20 sound & light von der Erfüllung geschlossener Verträge.

2.VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

3.PREISE

Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lager Bietigheim-Bissingen. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Preise zu Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

4.LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt ab Lager Bietigheim-Bissingen.
Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s.Abs.1.-Allgemeines, Satz 3 AGB) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz zu fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

6.GEWÄHRLEISTUNG

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchtartikel, unbefugte Eingriffe sowie Verschleißartikel.
In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen Nachbesserungs-/Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an uns zurückzusenden.

7.EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von K-20 sound & light. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

8.VERLEIHBEDINGUNGEN

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
8.1. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
8.2. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.
8.3. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die Mietsache zum schriftlich vereinbarten Termin an uns vollständig zurückzugeben. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen.
8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung i.S.d. StGB behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!
8.5. Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet K-20 sound & light gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs-/Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.6. Kosten, die K-20 sound & light durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbes. für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr.5, Satz 2+3 AGB.
8.7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, daß das bestellte Gerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich K-20 sound & light vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
8.8. K-20 sound & light ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsschluß zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung allein genügt nicht.

9.DATENSCHUTZ

Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatisierten Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.

10.GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile Bietigheim-Bissingen.

11.TEILNICHTIGKEIT

Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Bietigheim-Bissingen, im Dezember 2008
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